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Bayern

Die Geschichte des Biers in Bayern reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück, als die Äbtissin Hildegard von Bingen ihre Entdeckungen über die antiseptischen und konservierenden Eigenschaften von Hopfen sowie seine bittere Geschmacksnote veröffentlicht. Im 13. Jahrhundert verbreiten sich die ersten Klosterbrauereien und 1260 begründete das Haus Wittelsbach, das heute noch durch Prinz Luitpold von Bayern vertreten ist, seine Brautradition mit der ersten königlichen Brauerei. Zuvor war die Region vor allem für ihren Wein bekannt.

Ab dem 14. Jahrhundert erblickten zahllose handwerkliche Brauereien das Licht der Welt. Doch ein Schlüsselmoment für die Geschichte des bayrischen Biers ist der 23. April 1516, als Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder Ludwig X. das sogenannte «Bayrische Reinheitsgebot» erliessen; diese Vorschrift hat also 2016 ihren 500. Geburtstag gefeiert!

Das «Bayerische Reinheitsgebot» prämiert die Qualität des Biers der Region und die Brauverfahren zur Herstellung des echten bayrischen Biers. Denn dieses «Gesetz» legt fest, dass Bier nur die nachstehenden Zutaten enthalten darf: Wasser, Hopfen und Malz. Und zwar ganz im Interesse der Bevölkerung. Im Reinheitsgebot wird erklärt, dass dem Bier keine sonstigen Zutaten zugesetzt werden dürfen, die der Gesundheit des Verbrauchers schaden könnten.

1520 gelangte von Böhmen aus das Weizenbier (Weißbier) nach Bayern, bei dem der Braubasis Weizen und Hefe zugegeben wurden; obwohl dies das Reinheitsgebot verletzte, erhielt ein Brauer bis zum Jahr 1567 die Braugenehmigung, als das Brauen des aus Weizen gewonnen Weißbiers verboten wurde, damit die Weizenvorräte den Bäckern erhalten blieben. Dieses Verbot wurde 1602 mit der Einführung der ersten Biersteuer aufgehoben.

Während des 17. Jahrhunderts kam es in der Region zur Verbreitung eines neuen Biertyps, des Bockbiers eines Starkbiers, das damals von den bayrischen Mönchen gebraut wurde. Bis 1780 war der Genuss dieses Biers allen nicht dem Kloster zughörigen Personen untersagt.

Bayerische Reinheitsgebot Bayerische Reinheitsgebot - Duc Guillaume IV - 1516

Am 17. Oktober 1810 wurde zur Feier der Vermählung von Kronprinz Ludwig I. von Bayern aus dem Hause Wittelsbach mit Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen das erste Oktoberfest ausgerichtet. Es fand vor den Toren Münchens statt, wo es auch heute noch jedes Jahr Millionen Besucher anlockt. Im Rahmen des Oktoberfests fand auch ein bedeutendes Pferderennen statt. Während des ersten Jahrs seiner Regentschaft erteilte König Ludwig die Erlaubnis zur Errichtung von Biergärten, die in Bayern auch heute noch sehr populär sind.

Seit diesem Fest haben sich die bayrischen Biere aufgrund des weiterhin geltenden Reinheitsgebots nur beschränkt weiterentwickelt. Dennoch gibt es Mikrobrauereien wie die in München ansässige Crew Republic, die durch die Verwendung von amerikanischem Hopfen den Braustil modernisiert und den Bieren vielfältige Aromen beschert haben, die sich von denen des typisch bayrischen Biers stark unterscheiden.

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